Unterstützung für Deine wachsende Familie
Berechtigte Mitarbeitende können im Rahmen unseres Adoptionsunterstützungsprogramms eine Erstattung von Adoptionskosten beantragen. Dazu zählen unter anderem rechtliche Gebühren, Antrags‑ und Verfahrenskosten, Einwanderungs‑ und Reisekosten sowie weitere damit verbundene Ausgaben.
Nach Abschluss des ersten Beschäftigungsjahres können berechtigte Mitarbeitende bis zu vier Wochen Freistellung anlässlich der Geburt, Adoption oder Aufnahme eines Pflegekindes in Anspruch nehmen – bei voller Gehaltsfortzahlung.